Unser Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Reitbetrieb – Heidegut Eschede GmbH & Co. KG

  1. Allgemeines

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die zwischen dem Heidegut Eschede GmbH & Co. KG und dem Reitschüler abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht.

  1. Verhaltensregeln

2.1. Das Betreten der Pferdeboxen, Paddocks und Koppeln ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der Leitung, eines Reitlehrers oder einer Fachkraft verboten. Die Anwesenheit in der Reitschule bedarf der Erlaubnis des Leiters, des Reitlehrers oder dessen Gehilfen. Unbefugten ist das Betreten des Geländes nicht gestattet.

2.2. Das Füttern von Pferden, Ponys und den anderen Tieren auf dem Heidegut Eschede ist nur nach vorheriger Genehmigung erlaubt.

2.3. Das Rauchen im Stallbereich und Futterlager ist untersagt.

2.4. Von Reitschülern und deren Begleitpersonen wird während des Reitbetriebes Ruhe erwartet.

2.5. Der Aufenthalt auf dem Heidegut Eschede geschieht auf eigene Gefahr. Es gibt aus Rücksicht auf unsere Tiere keinen Winterdienst, der rutsch – und eisfreie Flächen gewährleistet. Hunde sind an der Leine zu führen.

2.6. Das Sattelzeug und Zubehör, welches der Reitschüler für den Reitunterricht benötigt, sind Leihgaben und als solche pfleglich zu behandeln.

  1. Voraussetzungen für die Teilnahme am Unterricht

3.1. Für die Teilnahme am Reitunterricht ist folgende Kleidung zu tragen:
– eine lange Hose ohne Innennaht (ggf. Reithose),
– feste Schuhe, die über den Knöchel gehen, eine durchgehende Sohle und einen Absatz haben (ggf. Reitschuhe / -stiefel),
– eine passende Reitkappe mit 3- oder 4-Punkt–Befestigung,
– Reithandschuhe, auch beim Führen von Pferden/Ponys

3.2. Das Tragen dieser Kleidung während der Reitstunde ist Pflicht. Bei Nichteinhaltung der Kleidungsvorgaben kann der Reitschüler vom Unterricht ausgeschlossen werden. Die Kosten für die jeweilige Reitstunde werden nicht erstattet.

3.3. Die Reitausrüstung ( Reitkappe, Handschuhe, Gerte usw.) ist vom Reitschüler mitzubringen.

3.4. Reitschüler sind beim Geländetraining dazu verpflichtet, eine Sicherheitsweste zu tragen. Reitschüler ohne Sicherheitsweste können ebenfalls vom Reitunterricht ausgeschlossen werden. Die Kosten für die jeweilige Reitstunde werden nicht erstattet.

3.5. Die Schulpferde sind keine Gewichtsträger, deshalb weisen wir darauf hin, dass Reiter von über 85 kg nur mit eigenem Pferd oder Reitbeteiligung am Unterricht teilnehmen können.

3.6. Den Reitschülern wird empfohlen, eine Unfallversicherung abzuschließen, die das Reiten als Risiko ausdrücklich abdeckt.

  1. Durchführung des Reitunterrichts

4.1. Der Reitunterricht erfolgt zu den vereinbarten Terminen.

4.2. Die Terminvereinbarung erfolgt persönlich oder per Mail reitbetrieb@heidegut-eschede.de

4.3. Der Reitbetrieb Heidegut Eschede ist berechtigt, bei Verhinderung des Reitlehrers den Unterricht von einem Vertretungsreitlehrer durchführen zu lassen.

4.4. Die Reitschüler haben vor, während und nach dem Reitschulunterricht den Weisungen des Reitlehrers Folge zu leisten. Sollte sich der Reitschüler nicht daran halten, so kann das Reiten untersagt werden. Die Kosten für die jeweilige Reitstunde werden nicht erstattet.

4.5. Die Reitschule behält sich vor, Reitstunden aus wichtigen Gründen zu verschieben.

4.6. Die Reitschule behält sich vor, Reitstunden aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen auch kurzfristig zu verschieben, zu unterbrechen oder ausfallen zu lassen.

4.7. Der Unterricht kann in Ausnahmefällen auch als Theorieunterricht bzw. Praxis am Pferd / auch Bodenarbeit mit dem Pferd erfolgen, insbesondere wenn es die Wetterlage erforderlich macht.

4.8. Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, bietet die Reitschule einen Ersatztermin an. Dies gilt nicht für Reitstunden, die aus von der Reitschule nicht verschuldeten Gründen (z. B. externe Straßen- und Witterungsverhältnisse) abgesagt werden müssen.

4.9. Die Einteilung der Schulpferde wird vom Reitlehrer vorgenommen. Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Pferd.

  1. Unterrichtsform und Dauer der Reitstunden

5.1. Der Reitunterricht findet, je nach Einstufung des Reitschülers, an der Longe, in der regulären Reitgruppe mit bis zu sechs Reitschülern oder in der Kleingruppe statt. Für den Anfängerreitunterricht bieten wir verschiedene Einsteigerreitgruppen nach Altersstufen gegliedert an.

5.2. Die Einstufung des Reitschülers erfolgt aufgrund der reiterlichen Fähigkeiten durch den jeweiligen Reitlehrer.

5.3. Die Vor- und Nachbereitung des Pferdes (Putzen, Satteln, Trensen), sowie die Mithilfe bei der Stallarbeit gehören zu jedem Reitunterricht mit dazu und erfolgen vor bzw. nach der Reitstunde.

  1. Bezahlung des Einzelunterrichts

6.1. Die Bezahlung der Einzelreitstunde erfolgt vor Beginn der Reitstunde und ist in bar zu entrichten.

6.2. Der Reitschüler bzw. seine Erziehungsberechtigten können auch eine Zehnerkarte erwerben. Die Zehnerkarte bleibt in der Reitschule Heidegut Eschede , es werden die Termine vermerkt, die vom Reitschüler gebucht werden. Zehnerkarten sind nach Erwerb innerhalb der nächsten zwölf Monate abzureiten. Restguthaben verfällt nach Ablauf von zwölf Monaten ab Erwerb der Zehnerkarte.

  1. Bezahlung der Reitkurse

7.1. Bei Buchung eines Reitkurses ist die Kursgebühr im Voraus zu leisten. Die Kursgebühr ist auf das Konto der Heidegut Eschede GmbH & Co. KG zu überweisen.

  1. Schnupperstunden

8.1. Zum Kennenlernen der Reitschule Heidegut ist es möglich einmalig Schnupperstunden zu vereinbaren. Diese müssen bei Buchung und entsprechend der jeweils gültigen Preisliste vergütet werden. Wird diese gebuchte Stunde nicht wahrgenommen, erfolgt keine Erstattung und kein Ersatztermin.

  1. Verhinderung des Reitschülers (Abteilungsunterricht, Kleingruppe, Einzelunterricht, Longenunterricht)

9.1. Sollte es einem Reitschüler nicht möglich sein, an der vereinbarten Reitstunde teilzunehmen, muss die Reitstunde spätestens 24 Stunden vor Beginn der Reitstunde abgesagt werden, ansonsten verfällt sie. Rechtzeitig abgesagte Reitstunden können nur innerhalb einer Woche nachgeholt werden, wenn ein Platz in einer anderen passenden Gruppe frei sein sollte. Eine Absage wird nur in persönlicher Form beim Reitlehrer in der vorherigen Reitstunde oder per Mail nur an reitbetrieb@heidegut-eschede.de anerkannt.

9.2. Bei kurzfristiger Absage durch den Reitschüler ist ein Anspruch auf einen Ersatztermin oder Rückvergütung der Gebühr ausgeschlossen. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden grundsätzlich nicht erstattet, auch nicht teilweise und sind nicht übertragbar. Für einen reibungslosen Ablauf bitten wir darum uns auch kurzfristige Absagen mitzuteilen.

  1. Zahlungs- und Stornierungsbedingungen für Lehrgänge (Ferienkurse und Lehrgänge aller Art, Wochenendkurse)

10.1.Eine Anzahlung von € 30,- ist bei der Anmeldung auf das Konto der Heidegut Eschede GmbH & Co. KG bei der Sparkasse Ce-Gf-Wob  DE63 2695 13 11 0162 2955 70 zu überweisen, damit ist der Platz reserviert. Die restlichen Lehrgangsgebühren sind bis drei Wochen vor Lehrgangsbeginn zu zahlen. Bei Absage bis zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn wird Ihnen bis auf die Anzahlung der Betrag erstattet. Bei Absage weniger als zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn erhalten Sie den Betrag abzüglich Anzahlung nur zurück, wenn wir den Platz anderweitig vergeben können.

10.2. Sollte es dem Reitschüler nicht möglich sein, an einzelnen Stunden des gebuchten Lehrgangs teilzunehmen, erbittet sich die Reitschule Heidegut Eschede eine Absage per Mail an reitbetrieb@heidegut-eschede.de oder eine persönliche Absage. Die Kosten für die abgesagte Stunde werden nicht erstattet, es kann auch kein Ersatztermin angeboten werden.

10.3. Für einen reibungslosen Ablauf bitten wir darum uns auch kurzfristige Absagen mitzuteilen.

  1. Haftung

11.1. Die Reitschule Heidegut Eschede GmbH & Co. KG hat eine Betriebshaftpflichtversicherung zu den üblichen Versicherungsbedingungen abgeschlossen.

11.2. Die Reitschule Heidegut Eschede haftet nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Reitschule oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

11.3. Die Reitschule Heidegut Eschede GmbH & Co. KG haftet für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Reitschule oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

11.4. Eine darüber hinausgehende Haftung der Reitschule Heidegut Eschede GmbH & Co. KG ist ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt sie keine Haftung für das Eigentum der Reitschüler.

11.5. Die Nutzung des Spielplatzes erfolgt auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

11.6. Der Reitschüler haftet für Schäden am Tier oder an der Reitausrüstung, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstanden sind.

11.7. Der Reitschüler verpflichtet sich, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.

  1. Gerichtsstand

12.1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen der Reitschule Heidegut Eschede GmbH & Co. KG und ihren Reitschülern ist Celle.

  1. Änderung dieser AGB

13.1. Die Reitschule Heidegut Eschede GmbH & Co. KG behält sich vor, diese AGB jederzeit ändern zu können, sofern dies durch innerbetriebliche Gründe, Änderungen der Marktgegebenheiten, Änderung der Rechtsprechung oder der Gesetzeslage notwendig wird. Die geänderten Bedingungen werden spätestens drei Wochen vor ihrem Inkrafttreten auf der Homepage der Reitschule Heidegut Eschede GmbH & Co. KG veröffentlicht. Widerspricht der Reitschüler der Änderung nicht innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis schriftlich, so gilt die Änderung ausdrücklich als angenommen.

Stand: 01.01.2022

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